Vereins-Checkliste

Alles neu im Verein? Checkliste für Kanu-Vereine

Euer Vorstand hat gewechselt, ihr wollt checken, ob organisatorisch alles im Verein läuft? Der Deutsche Kanu-Verband bietet eine Checkliste an. Für Rückmeldungen und Fragen schreibt uns bitte an service@kanu.de
 

Zu aller erst! 

  • Nach der Wahl müssen die neuen Vorstände nach BGB §26 im Vereinsregister eingetragen werden. Der Antrag dazu, die sogenannte „Anmeldung der Änderung“, muss in notariell beglaubigter Form vom neu bestellten Vorstand in der vertretungsberechtigen Zahl beim Registergericht erfolgen.
  • Ändert sich mit dem Vorstandswechsel auch die offizielle Erreichbarkeit des Vereins (Geschäftsstelle), dann muss diese auch dem Registergericht mitgeteilt werden.
  • Informiere die Dachorganisationen und die Mitglieder 
    • Informationen an den Landes-Kanu-Verband (ggf auch Bezirk), an den Landessportbund und an den Bundesverband sind immer sehr hilfreich. 
    • Eine Information an die Mitglieder des Vereins zum Vorstandswechsel trägt ebenso zu einem guten Start bei

DKV-Check:

Und viele weitere Informationen in der:

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