Eine Verlängerung kann für jeweils weitere 4 Jahre durch die Teilnahme an geeigneten Veranstaltungen von mindestens 8 Lerneinheiten erlangt werden, die vom Deutschen Kanu-Verband oder einem der Landesverbände angeboten werden.
Ebenso gibt es die Möglichkeit über diverse externe Anbieter (Auffrischung DLRG-Abzeichen, Fortbildungen von LSB, SSB und KSB) Fortbildungen zu bestimmten Themen als Fortbildung anerkennen zu lassen. Dazu müssen sich die Fahrtenleiter/innen jedoch in jedem Fall vorab über die Anerkennung durch den Deutschen Kanu-Verband informieren indem Titel, Inhalte und Umfang der Fortbildung dargelegt werden.
Weitere Informationen sind in den DKV-Rahmenrichtlinien für Aus- und Fortbildung zu finden.