Eine Verlängerung für jeweils weitere 4 Jahre erfolgt durch die Teilnahme an geeigneten Fortbildungsveranstaltungen von mindestens 8 Lerneinheiten, die von dem Deutschen Kanu-Verband sowie von den Landes-Kanu-Verbänden regelmäßig angeboten werden.
Weitere Informationen sind in den DKV-Rahmenrichtlinien für Aus- und Fortbildung zu finden.