DKV-Umweltfonds

Kanuten für Nachhaltigkeit

Soziale, aber auch ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit ist dem Deutschen Kanu-Verband sehr wichtig! Aktivitäten und Maßnahmen für einen sensiblen Umgang mit dem Sportraum Natur und eine nachhaltige Ausübung des Kanusports gehören zu den Kernbereichen des Verbandes.

Mit der Initiative des Freizeitsports zur Einrichtung des DKV-Umweltfonds unterstreicht der Verband die Rolle, nachhaltige Themen noch mehr in den Fokus zu rücken. So werden aus Beitragsmitteln die Sicherung der Sportstätten, aber auch Umweltprojekte, die im Zusammenhang mit dem Kanusport stehen, gefördert werden.

Auf dem Herbst-Verbandsausschuss 2019 in Duisburg beschloss der Kanuverband auf Antrag der Vizepräsidentin Isa Winter-Brand und der Ressortleiter Karin Hafke, Gabriele Koch, Stefan Bühler und Petra Schellhorn einstimmig die Einrichtung eines Umweltfonds.

 

Dieser Umweltfonds ist an folgende Rahmenbedingungen geknüpft.

Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. Im Falle einer Ablehnung oder einer Bezuschussung, die weniger als 50 % der beantragten Summe umfasst, ist die Entscheidung schriftlich zu begründen.

  1. Jährlich wird aus den zur Verfügung stehenden Beitragsmitteln ein Betrag in Höhe von 15.000,- € in den Umweltfonds eingezahlt.
  2. Der Umweltfonds sollte nicht mehr als einen Betrag von 45.000,- € aufweisen. Ist erkennbar, dass diese Summe dauerhaft überschritten wird, ist er auf diese Summe zu deckeln, überschüssige Beträge werden dann für zusätzliche Umweltprojekte im DKV eingesetzt.
  3. Mittel aus dem Fonds werden vorrangig eingesetzt für
    • Finanzierung von Prozesskosten gegen Gewässersperrungen (zu Prozesskosten zählen auch die Einholung von Rechtsgutachten zur Klärung möglicher Prozessrisiken)
    • Einholung von Fachgutachten zur Bewertung von Auswirkungen des Kanusports auf die Umwelt
  4. Zusätzliche Umweltprojekte können sein
    • Maßnahmen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit
    • Entwicklung und Durchführung besonderer Umweltbildungsmaßnahmen
    • Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, mit denen das Thema Kanusport und Umwelt besonders gefördert werden sollen
  5. Die Mittel können für Maßnahmen des Bundesverbandes und der LKV eingesetzt werden. Hierfür ist eine formlose Beantragung über die Vizepräsidentin Freizeitsport einzureichen.
  6. Die Entscheidung über die Vergabe von Mitteln aus dem Umweltfonds treffen gemeinsam:
    • der Vizepräsident Finanzen und Inneres
    • die Vizepräsidentin Freizeitsport
    • der Vizepräsident Leistungssport
    • die Ressortleiterin Umwelt und Gewässer
  7. Werden Kosten durch Dritte übernommen, so ist der gewährte Zuschuss im jeweiligen Anteil in den Umweltfonds zurück zu zahlen.

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