Nachdem C-Trainerinnen und -Trainer für mindestens ein Jahr Erfahrungen im Übungsbetrieb eines Kanuvereins gesammelt haben, können sie sich weiter qualifizieren und an der Ausbildung zur B-Trainerin bzw. B-Trainer teilnehmen. Die Ausbildung auf der zweiten Lizenzstufe umfasst mindestens 60 Lerneinheiten und wird entweder mit einer breiten- oder einer leistungssportlichen Ausrichtung angeboten.
Lizenzinhaberinnen und Lizenzinhaber im Breitensport übernehmen in ihren Landes-Kanu-Verbänden Aufgaben in der Aus- und Fortbildung von C-Trainerinnen und -Trainern in der Vorstufenqualifikation.
Im Leistungssport kann die Ausbildung in den Disziplinen Kanu-Rennsport, Kanu-Slalom, Kanu-Wildwasserrennsport, Kanu-Drachenboot, Kanu-Polo oder Kanu-Freestyle absolviert werden und dient vor allem der Qualifikation für die Arbeit mit Nachwuchsathletinnen und -athleten in den Entwicklungsetappen Aufbau- und Anschlusstraining. Zudem sollen die Lizenzinhaberinnen und Lizenzinhaber Aufgaben in der Aus- und Fortbildung von C-Trainerinnen und -Trainern im Leistungssport sowie in der Dopingprävention übernehmen.
Die Zulassungsvoraussetzungen, Ausbildungsmodalitäten, -umfänge sowie -inhalte sind in den DKV-Rahmenrichtlinienen für Aus- und Fortbildung zu finden.