Nachdem C-Trainer und -Trainerinnen für mindestens ein Jahr Erfahrungen im Übungsbetrieb eines Kanuvereins gesammelt haben, können sie sich weiter qualifizieren und an der Ausbildung zum B-Trainer bzw. B-Trainerin teilnehmen. Die Ausbildung auf der zweiten Lizenzstufe umfasst mindestens 60 Lerneinheiten und wird entweder mit einer breiten- oder einer leistungssportlichen Ausrichtung angeboten.
Lizenzinhaber und Lizenzinhaberinnen im Breitensport übernehmen in ihren Landes-Kanu-Verbänden Aufgaben in der Aus- und Fortbildung von C-Trainern und -Trainerinnen in der Vorstufenqualifikation.
Im Leistungssport kann die Ausbildung in den Disziplinen Kanu-Rennsport, Kanu-Slalom, Kanu-Wildwasserrennsport, Kanu-Drachenboot, Kanu-Polo oder Kanu-Freestyle absolviert werden und dient vor allem der Qualifikation für die Arbeit mit Nachwuchsathleten und -athletinnen in den Entwicklungsetappen Aufbau- und Anschlusstraining. Zudem sollen die Lizenzinhaber und Lizenzinhaberinnen Aufgaben in der Aus- und Fortbildung von C-Trainern und -Trainerinnen im Leistungssport sowie in der Dopingprävention übernehmen.
Die Zulassungsvoraussetzungen, Ausbildungsmodalitäten, -umfänge sowie -inhalte sind in den DKV-Rahmenrichtlinienen für Aus- und Fortbildung zu finden.