Das Wassergesetz Deutschlands erlaubt das Befahren der natürlichen Gewässer mit Muskelkraft betriebenen Booten im Rahmen des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs.
In erster Linie aus Naturschutzgründen gelten für diverse Flussabschnitte Befahrensregelungen. Eine Zusammenstellung der Befahrungsregeln finden Sie ebenso auf der DKV-Homepage.
Nicht jeder Flussabschnitt kann bei jedem Wasserstand mit dem Kanu befahren werden. Auskunft, ob der notwendige Mindestwasserstand aktuell erreicht wird, liefert Ihnen der Pegeldienst auf der Homepage des Deutschen Kanu-Verbandes (Freizeitsport/Gewässer) und des jeweiligen Landes-Kanu-Verbandes.
Ob ein Flussabschnitt landschaftlich reizvoll, kanutechnisch anspruchsvoll ist oder wo z. B. Gefahrenstellen oder Ein- und Ausstiegsstellen sowie Campingplätze am Fluss liegen, beschreiben unsere Gewässerführer. Das vollständige Angebot der DKV-Verlags GmbH finden Sie unter www.kanu-verlag.de . Hier erhalten Sie auch spezielle Gewässerkarten für Kanufahrer.