Grundlage dieser Gleichstellungsordnung ist § 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Satzung. Danach setzt der Deutsche Kanu-Verband e.V. (im Folgenden: DKV) sich für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Sport und in seinen Organen und Gremien ein.
Chancengleichheit und Vielfalt im Sport sind wichtige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Sportentwicklung. Gleichstellungsaspekte gibt es auf allen Ebenen, bei allen Beschlüssen und bei allen Aktivitäten.