Die einvernehmliche Regelung zum Sonntagsfahrverbot ist noch
nicht in allen Bundesländern umgesetzt worden. Der DKV bietet
daher exemplarisch das Schreiben des Niedersächsischen
Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als Download
an. Die Regelungen zu Sportanhängern sind in der Nr. 1.6
enthalten.
Wir empfehlen allen Kanusportlern bei Fahrten durch
Deutschland mit entsprechenden Gespannen eine Kopie
dieses Schreibens mit sich zu führen.
Im Downloadbereich finden Sie weitere
Informationen zum Sonntagsfahrverbot.