10.06.2008 | Kanu (Allg.)

Infos zum Sonntagsfahrverbot

Die einvernehmliche Regelung zum Sonntagsfahrverbot ist noch nicht in allen Bundesländern umgesetzt worden. Der DKV bietet daher exemplarisch das Schreiben des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als Download an. Die Regelungen zu Sportanhängern sind in der Nr. 1.6 enthalten.
 
Wir empfehlen allen Kanusportlern bei Fahrten durch Deutschland mit entsprechenden Gespannen eine Kopie dieses Schreibens mit sich zu führen.
 
Im Downloadbereich finden Sie weitere Informationen zum Sonntagsfahrverbot.
Zurück zur Liste