18.04.2024 | Umwelt & Gewässer

Fränkische Saale bleibt gesperrt

Verwaltungsgericht bestätigt Paddelverbot vorläufig
Wanderfluss (Bild: Oliver Strubel)

Die 4. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg hat mit heute den Beteiligten bekannt gegebenem Beschluss vom 12. April 2024 (Az. W 4 S 24.388) einen Eilantrag gegen das sog. Paddel-Verbot des Landratsamts Bad Kissingen auf der Fränkischen Saale abgelehnt. Das bedeutet, dass das Paddel-Verbot vorläufig in Kraft bleibt.

Zur Erläuterung: Der Landkreis Bad Kissingen hat per Allgemeinverfügung vom 9. Februar 2024 das Befahren der Fränkischen Saale im Landkreis Bad Kissingen mit u.a. Kanus untersagt. Grund ist der marode Baumbestand im Uferbereich. Dieser stelle eine „abstrakte“ Gefahr für Leib und Leben da.

"Gegen diese Allgemeinverfügung haben wir Rechtsmittel eingelegt", erklärt Susanne Patzelt, 1. Vorsitzende des Kanu-Bezirks Unterfranken. "Neben einer Klage gegen dieseAllgemeinverfügung haben wir auch einen Eilantrag auf sofortige Außerkraftsetzung des selbigen gestellt. Die Ablehnung unseres Eilantrages fußt maßgeblich aus Sicht des Verwaltungsgerichtes darauf, dass der Schutz von Leib und Leben Vorrang hat gegenüber „wirtschaftlichen Interessen, sowie rein sportlichem Interesse“. Auch sieht das Verwaltungsgericht keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Für Badende, Angler, Spaziergänger und Radfahrer wäre keine Gefahr durch den maroden, Umsturz gefährdenden Baumbestand ersichtlich. Wir werden intern beraten, wie wir hier weiter verfahren und ggf. fristgerecht agieren."

"Positiv zu verzeichnen ist, dass Baumfällarbeiten der Umsturz gefährdenden Bäume an priorisierten Strecken seitens des Landkreises und des Wasserwirtschaftsamtes in Angriff genommen wurden. Zwischen Hammelburg und Morlesau auf einer Strecke von 12-15km sind ca. 30 Bäume gefällt worden. Es tut sich was!"

 

Aus der Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtes Würzburg:

"Das Landratsamt Bad Kissingen hatte mit Allgemeinverfügung vom 9. Februar 2024 das Befahren der Fränkischen Saale mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft auf der gesamten Strecke im Landkreis Bad Kissingen mit Ausnahme von zwei Gewässerteilstrecken bis auf Weiteres verboten. Hiergegen wendete sich der Antragsteller als aktiver Kanusportler und direkter Anrainer der Fränkischen Saale mit einer Klage und beantragte im nunmehr entschiedenen Eilverfahren, die aufschiebende Wirkung der Klage wiederherzustellen. Diesen Antrag hat die Kammer mit heute bekannt gegebenem Beschluss abgelehnt. Die Allgemeinverfügung ist nach vorläufiger Einschätzung der Kammer rechtmäßig.

Das Gericht hat die Entscheidung damit begründet, dass nach derzeitigem Kenntnisstand auf der gesamten Strecke der Fränkischen Saale im Landkreis Bad Kissingen – mit Ausnahme der zwei in der Allgemeinverfügung ausgenommenen Gewässerteilstrecken – eine abstrakte – 2 – Gefahr für Leben und Gesundheit bestehe. Der Allgemeinverfügung des Landratsamts liege die ausreichend gesicherte Prognose zugrunde, dass mehrere Tausend Bäume entlang der Fränkischen Saale eine überdurchschnittlich hohe Bruchgefahr aufweisen. Das PaddelVerbot stelle auch keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte des Antragstellers, insbesondere in das Grundrecht auf Naturgenuss oder den Gleichbehandlungsgrundsatz, dar.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erhoben werden."

Aktuelle Baumfällarbeiten an der Fränkischen Saale (Bildautor: unbekannt)

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