04.04.2024 | Umwelt & Gewässer

Kein Nationalpark Ostsee - Dafür Aktionsplan Ostseeschutz 2030

Der Konsultationsprozess des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) in Schleswig-Holstein zu einem möglichen Nationalpark Ostsee ist beendet. Das Kabinett hat sich Mitte März darauf geeinigt, die Idee zur Errichtung eines Nationalparks nicht weiter zu verfolgen. Im Gegensatz dazu soll mit einem "Aktionsplan Ostseeschutz 2030" umfangreiche Maßnahmen für einen verbesserten Schutz der Ostsee ergriffen werden.
Ostseestrand

Vorwürfen im Abschlussbericht zum Konsultationsverfahren gegenüber dem Wassersport muss klar widersprochen werden.

Der organisierte Wassersport, auch nicht der Kanusport, hat sich zu keinem Zeitpunkt einem wirksamen Ostseeschutz verweigert. Vielmehr wurde bis zuletzt eine zielgerichtete und fachorientierte Diskussion auf der Basis einer grundlegenden Analyse zur Verbesserung des Ostseezustandes von den beteiligten Verbänden und Interessenvertretungen gefordert.

So musste der Wassersport den eher vagen Plänen eines Nationalparks kritisch gegenüberstehen.

Der vollständige Abschlussbericht ist zu finden unter: https://www.schleswig-holstein.de/

Schleswig-Holstein hat nun in der Woche vor Ostern den „Aktionsplan Ostseeschutz 2030“ mit verschiedenen Maßnahmen zur schrittweisen Verbesserung des Lebensraums Ostsee beschlossen. Das Konzept sieht die Errichtung von drei neuen Naturschutzgebiete mit überwiegend Ostseeanteil vor, in denen strenge Regeln gelten sollen. Die Schutzgebiete sollen in den Bereichen Schlei bis Gelting, in der südlichen Hohwachter Bucht und westlich von Fehmarn eingerichtet werden. Ziel ist der Schutz vor Störung/Zerstörung des Meeresbodens, Seevögeln und der Schweinswalen. In diesen Gebieten wird gerätegebundener Wassersportarten (Kiten, Surfen, ..) von November bis Ende März nur in den für Wassersport vorgesehenen Zonen möglich sein. Ebenso wird das Befahren von Rastvogelschwerpunkten von November bis Ende März für alle Wasserfahrzeugen ausgeschlossen. Gleichzeitig werden die Schutzmaßnahmen in den bestehenden Natura 2000-Gebieten: Sagassbank, Stoller Grund und Geltinger Bucht verstärkt. In diesen Gebieten kann Wassersport ganzjährig und ohne Einschränkungen betrieben werden. Es sollen aber ggf. weitere Maßnahmen im Rahmen freiwilliger Vereinbarungen mit den Wassersportverbänden auf ihre Wirksamkeit überprüft und ggf. weiterentwickelt werden. 

Der Kanusport sieht darin einen guten ersten Schritt,  da Wassersport an der Schleswig-Holsteinischen Küste weiterhin großflächig möglich sein soll. Er weist aber darauf hin, dass bei den nun zu erarbeitenden Verordnungen der Deutsche Kanu-Verband und der Landes Kanu-Verband SH sehr frühzeitig beteiligt werden müssen, um einen sachgerechten Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen von Naturschutz und Wassersport zu ermöglichen.

Der „Aktionsplan Ostsee“ ist zu finden unter: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/kueste-wasser-meer/konsultationsprozess-ostsee/downloads/aktionsplan_ostseeschutz.html

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