12.11.2008 | Kanu (Allg.)

Umweltgesetzbuch 2009 wird sportfreundlicher

Teilerfolge des Kuratoriums Sport und Natur. Die Informationsarbeit des Kuratoriums Sport und Natur wirft erste Früchte ab. Hauptthema ist derzeit die anstehende Verabschiedung des Umweltgesetzbuches (UGB) 2009, dessen vorliegender Entwurf eine Schlechterstellung des Natursports befürchten lässt. Das Kuratorium Sport und Natur will sicherstellen, dass natur- und landschaftsverträgliche sportliche Betätigungen auch künftig noch möglich sind.

Zu diesem Zweck fand am 18. September in Berlin ein Informationsgespräch statt zwischen Vertretern des Kuratoriums Sport und Natur und der für das Umweltgesetzbuch 2009 zuständigen Parlamentarischen Staatssekretärin Astrid Klug. Das Kuratorium war vertreten durch die Bundestagsabgeordneten Winfried Hermann (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Peter Danckert (SPD) und Klaus Riegert (CDU). Ministerialrat Dr. Sangenstedt, Leiter des im BMU für das Umweltgesetzbuch verantwortlichen Referats, nahm ebenfalls an diesem konstruktiven Gespräch teil.

Die Vertreter des Kuratoriums erhielten die Zusage, dass die Pflicht der Behörden zur frühzeitigen Information der anerkannten Verbände sichergestellt wird: Im entsprechenden Passus wird aus dem „soll“ ein „ist zu“. Der problematische Begriff „Flur“ soll im weiteren Verfahren durch die „freie Landschaft“ ersetzt werden. Damit wäre eine zentrale Forderung des Kuratoriums Sport und Natur erfüllt. Denn die „Flur“ umfasst nur die freien Flächen zwischen den Wäldern, während die „freie Landschaft“ diese genauso einschließt wie die Gewässer oder die Felsareale. Dagegen will das Umweltministerium weiter an dem „Recht auf Betreten“ festhalten weil dies dasselbe bedeute wie „Zugangsrecht“. Die Vertreter des Kuratoriums erbaten dringend die Verwendung dieses modernen Begriffes. Allerdings wäre es ein vertretbarer Kompromiss, die Bedeutungsgleichheit der beiden Begriffe in der Begründung des Gesetzes klarzustellen.

Die Vertreter des Kuratoriums wiesen darauf hin, dass unterschiedliche Umweltgesetze in den verschiedenen Bundesländern die Sportler verunsichern würden. Zum Beispiel wenn der Zugang zu ein und demselben Fluss in Baden-Württemberg anders geregelt wäre als in Hessen, Rheinland-Pfalz oder Nordrhein-Westfalen. Vor diesem Hintergrund ist es nach Einschätzung des Kuratoriums notwendig, den sportlichen Gemeingebrauch der freien Landschaft für das gesamte Bundesgebiet durch eine „abweichungsfeste“ Regelung im Umweltgesetzbuch künftig einheitlich festzulegen. Frau Klug zeigte sich diesem Argument gegenüber aufgeschlossen und bat um prägnante Beispiele aus dem Bereich des Wassersports oder anderer Sportarten. 

Am 25. September führte das Kuratorium Sport und Natur in Berlin einen Parlamentarischen Abend zum Thema „Das Umweltgesetzbuch 2009 – Chancen und Probleme“ durch. Die Veranstaltung stieß auf großes Interesse bei Parlamentariern, leitenden Bundesbeamten sowie Vertretern der Naturschutzverbände, der Sportverbände und des Bundesverbandes der Deutschen Sportartikel-Industrie.

Winfried Hermann, MdB, Erster Vorsitzender des Kuratoriums Sport und Natur, begrüßte die rund 60 Teilnehmer, unter ihnen die Direktorin des Bundesamtes für Naturschutz, Prof. Dr. Beate Jessel, und der Beauftragte der Bundesregierung für Tourismus, Ernst Hinsken, MdB.

Prof. Dr. Franz Brümmer, Mitglied im Präsidialausschuss Breitensport/Sportentwicklung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) unterstrich die gesellschaftspolitische Bedeutung des Sports, betonte die Fortschritte in der Ausgestaltung eines natur- und landschaftsverträglichen Sports und empfahl dem Naturschutz und dem Sport gleichermaßen eine Vorwärtsstrategie.

Die zentralen Kritikpunkte am vorliegenden Gesetzentwurf und die Forderungen des Kuratoriums sowie des DOSB erläuterten dessen Vorstandsmitglieder Ulrich Clausing (Deutscher Kanu-Verband) und Andreas Klages (DOSB). Zentrale Forderungen sind:

  • die explizite Nennung der natur- und landschaftsverträglichen sportlichen Betätigungen als Form der Erholung in § 1 des geplanten Umweltgesetzbuches,
  • der Vorrang vertraglicher Vereinbarungen vor behördlichen Nutzungsregelungen,
  • die Verpflichtung zum rechtzeitigen und umfassenden Informationsaustausch durch die Naturschutzbehörden,
  • die Klarstellung, dass natur- und landschaftsverträglicher Sport nicht als Eingriff in den Naturhaushalt zu werten ist,
  • das Recht auf Zugang des natur- und landschaftsverträglichen Sports zur freien Landschaft,
  • die Möglichkeit der Anerkennung von Natursportverbänden und
  • die Sicherstellung der Erholungsfunktion der Gewässer.

Vertreter der Politik und der zuständigen Bundesbehörden äußerten ihr Verständnis für die sportbezogenen Anliegen und erklärten ihre Bereitschaft, sich für einvernehmliche Lösungen einzusetzen. Die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz , Frau Professor Dr. Jessel, betonte, dass Naturschutz und Sport ein gemeinsames Interesse an der Erhaltung von Natur und Landschaft hätten und hob die erfolgreichen Anstrengungen der Sportverbände hervor, die sportliche Betätigung gemäß dem Prinzip der Nachhaltigkeit zu gestalten: Die entwickeln einen echten Ergeiz, um zu beweisen, wie ernst sie es meinen! 

Diese Aussage kennzeichnet den Tenor des Abends, der durch ein hohes inhaltliches Niveau, gegenseitigen Respekt und die Bereitschaft gekennzeichnet war, tragfähige Kompromisse zu finden. Es bleibt zu hoffen, dass diese konstruktiven Signale Eingang in den weiteren Gesetzgebungsprozess finden. 

Die Verabschiedung des Umweltgesetzbuches 2009 durch das Bundeskabinett war eigentlich für den 7. Oktober vorgesehen, wurde aber aufgrund drängender Probleme zurückgestellt. Als neuer Termin für den Kabinettsbeschluss ist jetzt der 3. Dezember vorgesehen. Die Erstlesung im Bundestag soll Ende Januar 2009 stattfinden, die endgültige Verabschiedung im Juni des Jahres. 

Wir werden unsere Mitglieder und Förderer weiterhin zeitnah über die Entwicklungen informieren.

Von: Nicholas Mailänder
Leiter der Geschäftsstelle - Kuratorium Sport & Natur e.V.


Zurück zur Liste