01.03.2017 | Umwelt & Gewässer

Sperrzeiten für Leipziger Floßgraben

Erst im Februar wurden die neuen Sperrzeiten für den Leipziger Floßgraben zum Schutz des Eisvogels veröffentlicht. Es bleibt wie in den Vorjahren. Die die Paddler betreffenden Einschränkungen sind:
•    vom 1. März bis 30. September dürfen muskelkraftbetriebene Wasserfahrzeuge ausschließlich in der Zeit von 11:00 bis 13:00 Uhr, 15:00 bis 18:00 Uhr und 20:00 bis 22:00 Uhr den Floßgraben befahren

•    Das Ufer darf auf einem 20 Meter breiten, beidseitigen Uferstreifen weder betreten noch befahren werden.
Motorboote bleiben verboten, es kann aber sein, dass Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.

Einzelheiten sind zu finden auf der Homepage des Sächsischen Kanu-Verbandes oder auf der Seite der Stadt Leipzig.
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