03.06.2016 | Umwelt & Gewässer

Hamme und Beek: Unterstützung für online-Petition gesucht

In einer aktuellen Sammelverordnung über die Natur- und Landschaftsschutzgebiete im Bereich "Hammeniederung" und "Teufelsmoor" plant der Landkreis Osterholz (Niedersachsen) ein umfangreiches Befahrensverbot für den Wassersport auf der Hamme sowie für die Beek durchzusetzen. Mit einer Petition sollen die wassersportunfreundlichen Regelungen verhindert werden. Hierfür bittet der DKV um Unterstützung!

Danach darf die Hamme oberhalb Tietjenshütte (K 9) nicht mehr im Winterhalbjahr, d.h. vom 01.11. bis 31.03. befahren werden. Bisher war die Hamme ganzjährig erlaubt. Hinzu kommt noch ein Nachtfahrverbot in der Zeit von 23:00 bis 6:00 Uhr.

Die Beek darf nicht in der Zeit vom 16.10. bis 14.07. befahren werden, bisher gilt der Zeitraum 16.10. bis 30.04. Außerdem darf dies nur noch im Rahmen von Führungen unter fachkundiger Anleitung und nach vorheriger Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde erfolgen. Sowohl der Landes-Kanu-Verband Niedersachsen als auch der Landes-Kanu-Verband aus Bremen haben gegen diese Pläne ausführliche Stellungnahmen abgegeben – bisher ohne Erfolg.

Da der Motorbootsport auf der Hamme ebenfalls massiv eingeschränkt werden soll, hat der LMB (Landesverband Motorbootsport Bremen e.V.) eine Online-Petition initiiert, um zu akzeptablen Lösungen im Verhältnis Wassersport und Naturschutz zu kommen. Der DKV bittet seine Mitglieder um Unterstützung dieser Petition, damit der natur- und landschaftsverträgliche Kanusport auch zukünftig auf Hamme und Beek möglich bleiben.

Die Online-Petition ist zu finden unter:
https://www.openpetition.de/petition/online/gegen-ein-befahrensverbot-auf-der-hamme-fuer-den-wassersport

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