Der Deutsche Kanu-Verband (DKV) und der Hessische
Kanu-Verband (HKV) bedauern die Entscheidung des
Verwaltungsgerichtes Gießen, die Klagen des HKV gegen die
Sperrung der Nidda abzuweisen. Damit sehen sie eine weitere
erhebliche Beeinträchtigung einer Sportart, die gerade über den
organisierten Kanusport besonders natur- und
landschaftsverträglich ausgeübt wird.
Das Verwaltungsgericht Gießen hat am 12.05.2014 nach
mündlicher Verhandlung die Klage des Hessischen Kanu-Verbandes
gegen die zeitlich befristete Sperrung der Nidda im
Wetteraukreis durch Allgemeinverfügungen des
Regierungspräsidiums Darmstadt abgelehnt. Das Gericht begründet
das Verbot in erster Linie mit dem besonderen Schutz der
europäischen Sumpfschildkröte.
In einer ersten Stellungnahme zeigten sich DKV-Präsident
Thomas Konietzko und HKV-Präsident Christian Rose enttäuscht.
„Das Gericht hat sich leider von unseren Argumenten nicht
überzeugen lassen!“ bedauerte Rose die Entscheidung. „Auch uns
ist sehr am Schutz seltener Pflanzen und Tiere gelegen – aber
die geringen Befahrungszahlen und das tatsächliche
Paddlerverhalten lassen nach unserer Auffassung keine
erhebliche Gefährdung der hier geschützten Arten erkennen.
Zudem hat das Gericht den gleichrangigen Verfassungsschutz des
Sports in der Hessischen Verfassung offensichtlich als
geringwertigeres Recht eingestuft.“ bedauert Rose weiter.
DKV-Präsident Thomas Konietzko verwies auf die Entwicklung der Befahrungsregelungen in Deutschland „Auf der DKV-Homepage sind über 800 Regelungen aus Naturschutzgründen in Deutschland veröffentlich. Wenn die Behörden weitermachen wie bisher, kann der Kanusport in Deutschland bald einpacken!“ zieht Thomas Konietzko eine ernüchterte Bilanz. Beide Präsidenten bedauern, dass sich das zuständige Regierungspräsidium so vehement gegen die Entwicklung differenzierter Befahrungsregelungen gewehrt hat. Was in anderen – deutlich schützenswerteren – Gebieten möglich ist und erfolgreich praktiziert werde, wird vom Regierungspräsidium ohne nachvollziehbare Begründung abgelehnt; eine Haltung, die die Ausübung des Kanusports im Bezirk Main stark behindert, so die einhellige Meinung der beiden Präsidenten. Sie werden nun abwarten, bis die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt und dann das weitere Vorgehen abstimmen. Unabhängig davon sehen sie aber auch die Politik in der Verantwortung:
„Wenn Landes- und Bundespolitik gerade dem gemeinnützigen und ehrenamtlichen Sport einen besonderen Stellenwert zurechnet, muss sie auch für die entsprechenden Rahmenbedingungen sorgen!“ sind sich beide Präsidenten einig – und machen dabei auch mit Hinweis auf die bevorstehenden Europawahlen deutlich, dass dies nicht nur ein Problem auf Bundesebene ist!