Ab morgen den 17.04. bis zum 15.08.2014 gilt für den
Floßgraben folgende Befahrungsregelung im Rahmen des
Allgemeingebrauchs
- Befahrungsverbot motorgetriebener Boote, Ausnahmeregelungen nach Prüfung möglich (welcher Schelm denkt denn da gleich an die Rana-Boot GmbH)
- Befahrungserlaubnis für muskelkraftbetriebene Boote Montag bis Sonntag in der Zeit von 11.00-13.00 Uhr und 16.00-18.00 Uhr. Die Befahrung ist nicht richtungsgebunden.
Hier ist die offizielle Medieninformation des Amtes für Umweltschutz. (PDF 29 kB)
Diese Regelung steht unter dem Vorbehalt der Abänderung, sollte sich Änderungsbedarf ergeben.
Die Regelung wird morgen in der LVZ veröffentlicht. Umweltverbände waren zu dieser Veranstaltung nicht eingeladen. Diese werden nächste Woche im Umweltausschuss informiert. Die Umweltverbände erwägen allerdings einen Wiederspruch bzw. eine Klage mit einstweiliger Verfügung wegen einer möglicherweise zu laschen Regelung.
Jean Drache / Germania Kanusport e.V. Leipzig
Heiner Quandt / Präsident des SKV
Wir müssen dieses Jahr für den Sperrungszeitraum und folgende Zeit die Befahrungen des Floßgrabens unserer Mitglieder genau aufnehmen! Hierzu sollte in jedem Verein eine Liste aushängen. Es sollten die Befahrungen je Richtung mit Bootstyp und Personenanzahl und Alter möglichst mit Tag und Uhrzeit drin stehen.
Befahrungsliste Floßgraben zum Aushängen (XLS 75 kB)
Michael Hammer