Nach der Verordnung für die Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen auf Binnenschifffahrtsstraßen sind Kanus von der Führung eines amtlichen Kennzeichens befreit.
Dennoch besteht auf allen Binnenschifffahrtsstraßen die Verpflichtung, Boote zu kennzeichnen. Dazu muss der Bootsname von außen deutlich lesbar sein (ca. 10 cm große Buchstaben). Zusätzlich sind Name und Anschrift des Eigentümers an einer erkennbaren Stelle im Bootsinneren fest anzubringen (entweder mit wasserfestem Stift oder mit einem angeschraubten Schild).
DKV-Merkblatt Kennzeichnung: https://www.kanu.de/_ws/mediabase/_ts_1636549042000//downloads/freizeit/kennzeichnungderkanus.pdf
Tipp: Ausführliche Informationen über Verkehrsvorschriften auf Binnenschifffahrtsstraßen erhalten Sie über das "Elektronische WasserstraßenInformationssystem" des Bundes unter: https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Schifffahrtsrecht-node.html
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