Beleuchtung

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung § 3.13 Bezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt

5. Einzeln weder mit Maschinenantrieb noch unter Segel fahrende Kleinfahrzeuge müssen bei Nacht

ein von allen Seiten sichtbares weißes gewöhnliches Licht führen. ...

https://www.kanu.de/_ws/mediabase/Nuke/downloads/Beleuchtung.pdf

https://www.kanu.de/_ws/mediabase/Nuke/downloads/Nachtpaddeln.pdf

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