Ein Grund mehr, sich einmal näher mit dem DKV-Wanderfahrerabzeichen zu beschäftigen, ist der, dass die Erfüllung der Bedingungen zum WFA in Bronze gleichzeitig als erfolgreiche Prüfung in der Disziplingruppe Ausdauer des Deutschen Sportabzeichens auf der Leistungsebene Gold im Erwachsenenbereich gewertet wird.
Das Deutsche Sportabzeichen ist das erfolgreichste und einzige Auszeichnungssystem außerhalb des Wettkampfsports, das umfassend die persönliche Fitness überprüft. Die zu erbringenden Leistungen orientieren sich an den motorischen Grundfähigkeiten Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination. Die Leistungen der einzelnen Übungen sind nach Altersklassen und innerhalb dieser noch einmal nach Leistungen für Bronze, Silber und Gold gestaffelt. Die einzelnen Bedingungen finden sich unter www.deutsches-sportabzeichen.de.
Die Kilometerleistungen liegen für die Auszeichnung mit dem DKV-Wanderfahrerabzeichen in Bronze zwischen 325 km für Seniorinnen (Behinderte) ab 70 Jahre und 600 km für Herren (siehe Differenzierung DKV-Wandersportordnung). Gewertet wird hier die Leistung eines Kanusportjahres vom 01.10. bis 30.09. des folgenden Jahres. Um für das DOSB-Sportabzeichen anerkannt zu werden, ist allerdings zu beachten, dass die erbrachten Leistungen im laufenden Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.) liegen. Für das Wanderfahrerabzeichen in Silber sind bereits mindestens 3.200 km notwendig. Das Wanderfahrerabzeichen in Gold kann beantragen, wer unter anderem die stolze Kilometerzahl von mindestens 6.400 km erpaddeln konnte. Jedoch ist hier der Wertungszeitraum unbegrenzt.
Darüber hinaus müssen die Bewerbernden um die Auszeichnung an Gemeinschaftsfahrten teilgenommen haben, die im DKV-Sportprogramm ausgeschrieben werden. Außerdem ist die Teilnahme an einem DKV-Ökologiekurs (Gewässerschutz) und einem DKV-Sicherheitskurs nachzuweisen. Für Abwechslung ist also gesorgt.
Wer bereits das WFA in Gold erworben hat, für den gibt es darüber hinaus die Sonderstufen des WFA in Gold. Hier können die Bedingungen für das Bronzeabzeichen über mindestens fünf Jahre wiederholt werden und dann alle weiteren fünf Jahre für die nächste Sonderstufe.
Neben dem Wanderfahrerabzeichen für erwachsene DKV-Mitglieder gibt es das WFA auch für Schüler und für Jugendliche mit gesonderten Bedingungen. So kann sich jeder, der Kanusport betreibt und diese Fahrten im Fahrtenbuch (in Papierform oder online im elektronischen Fahrtenbuch auf https://efb.kanu-efb.de, ggfs. auch durch Hochladen eines Tracks aus Canua oder einer anderen Freizeit-App) dokumentiert, für das Abzeichen bewerben. Die Fahrten sind vom Verein und dem LKV zu bestätigen Wer es genauer wissen möchte, findet alle Angaben in der DKV-Wandersportordnung.