11. November 2021

Basiswissen Kajak-Angeln

Fotos: Dennis Kieselhorst

Ein Leitfaden für Kanufahrer

1. Das Rechtliche

Das deutsche Tierschutzgesetz verlangt von jedem Angler im §4 Abs. 4, dass „… Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu nötige Kenntnisse und Fähigkeiten hat.“ Deshalb benötigt jeder, der in Deutschland gerne angeln möchte, in der Regel einen Fischereischein. DIe Bestimmungen für diesen sind unterschiedlich, da Fischereirecht in Deutschland Sache der Länder ist und jedes Bundesland ein eigenes Fischereigesetz hat. Einheitlich ist, das man zunächst die theoretische und praktische Sportfischerprüfung bestehen muss, bevor man mit der Urkunde für die erfolgreich bestandene Prüfung in der Gemeinde dann den Fischereischein beantragen kann. Dies gilt auch für das Angeln an privaten Gewässern.

Zusätzlich benötigt man einen Fischereierlaubnisschein (auch Angelkarte genannt). In Deutschland befinden sich die meisten Gewässer im Besitz von Angelvereinen, die das jeweilige Gewässer vom Eigentümer gegen eine jährliche Gebühr gepachtet haben. Einige Angelvereine geben sogenannte Tageskarten - also Angelkarten, die für einen Tag gelten - gegen eine Gebühr (abhängig vom Gewässer und dem darin befindlichen Besatz) an Nicht-Vereinsmitglieder heraus.
Nur wer den Fischereischein und den Fischereierlaubnisschein vorweisen kann, ist berechtigt in dem vorgesehenen Gewässerabschnitt für einen bestimmten Zeitraum angeln zu gehen.

 


Üblicher Weg zum Angeln

Etappen Fischereiprüfung - Erwerb des Fischereischeins (Angelschein) - Erwerb eines Erlaubnisscheins (Angelkarte) 

 

 

Ausnahme - der Touristenfischereischein


Einige Landesregierungen wie Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein oder Brandenburg ermöglichen auch ''Nichtanglern'' durch einen Touristenfischereischein das zeitlich begrenzte Fischen. Der Touristenfischereischein gilt für einen zusammenhängenden Zeitraum von in der Regel 28 Tagen und kann später mehrfach verlängert werden. Er gilt nur in Zusammenhang mit einer Angelerlaubnis für das jeweilige Gewässer. Die Ausgabestellen und die Bestimmungen im Detail können bei den Tourismusverbänden des jeweiligen Bundeslandes erfragt werden. Regeln sollte man trotzdem immer beachten und seinen Mitanglern und der Natur Respekt erweisen.

 


Erleichteter Weg in bestimmten Bundesländern

Erwerb des Touristenfischereischeins - Erwerb eines Erlaubsnisscheins

 

 

Angeln im Ausland

Wer noch keinen Fischereischein hat und das Angeln „unverbindlich“ testen möchte, kann auch in einem Urlaub einfach über die Grenze gehen. Angeln ohne Angelschein ist in folgenden Ländern möglich: Schweiz ( Lago Maggiore ), Frankreich, Polen, Dänemark, Schweden, Niederland. Unbedingt vorab bei den Tourismusverbänden die den jeweiligen Bedigungen erfragen.

 

2. Die Technik

Beim Kanufahren bietet sich naturgegeben vor allem das Schleppangeln an. Also die Technik, bei der man einen Kunstköder an der Angel hinter dem Boot herzieht. Die Angel hält entweder ein Mitpaddler oder (komfortabler) ein Angelrutenhalter. Das Schleppangeln ist eine effektive Methode für die Jagd auf Raubfische, die durch den Köder, der durch das Wasser gezogen wird, animiert werden. Die Technik ist relativ unkompliziert, weil der Angler keine weiteren Aktionen durchführen muss. Durch die Fortbewegung des Bootes macht der Paddler viel Strecke und muss nicht genau wissen, wo sich der Fisch aufhält. Je nachdem wie eng die Flusswindungen und die Uferbeschaffenheit sind, kann die Schlepplänge ruhig 10 bis 15 Meter betragen. Die Köderauswahl, die Schlepptiefe und die Schleppgeschwindigkeit richten sich nach dem Fisch, auf den man es abgesehen hat, und nach den aktuellen Einflüssen wie Jahreszeit, Wassertemperatur, Wetter- und Windverhältnisse, der Tageszeit und vielen Faktoren mehr.  
Zur Grundausrüstung gehören immer Rolle, Schnur, Köder und Angel. Welche jeweils die Passende ist, kann der Fachhändler oder ein Angelverein vor Ort beraten. Beide können auch hilfreiche Tipps zum EInstieg geben.

 

3. Umweltschutz

Als verantwortungsvoller Angler sollte man sich an einfache Regeln halten, um die Natur sauber zu halten und damit zu erhalten. Das Bestreben eines Anglers ist nicht auf die Erzielung wirtschaftlichen Gewinns, sondern ausschließlich auf ein faires natur- und tierschutzgerechtes Verhalten gegenüber dem Mitgeschöpf „Fisch“ ausgerichtet. Das heißt auch, dass der Fisch schonend behandelt und ihm unnötiges Leiden erspart wird. Neben dem  waidgerechten Verhalten gegenüber dem Fisch ist auch auf das tiergerechte Verhalten in der Natur und den mögli-
chen Beeinträchtigungen anderer Tiere am und im Gewässer hinzuweisen. Rücksichtsvolles Verhalten gegenüber Wasservögeln, Amphibien und Insekten ist für jeden Angler selbstverständlich.
Fischarten, die einer intensiven fischereilichen Nutzung unterliegen oder deren Bestände bedroht sind, bedürfen besonderer Schutzmaßnahmen. Der Gesetzgeber sieht hierzu die Instrumente der Festlegung von Mindestmaßen, Schonzeiten und Fangverboten vor. Über die Einschränkungen in den jeweiligen Bundesländern unbedingt vor dem Angeln informieren. Das Mindestmaß stellt die Länge des Fisches dar, ab dem eine Aneignung zulässig ist. Fische, die das Mindestmaß noch nicht erreicht haben, sind unverzüglich mit der gebotenen Sorgfalt in das Gewässer in Freiheit zurückzusetzen. Schonzeiten, sind für Fischarten bestimmt, die während der Wanderung zu den Laichplätzen und zum anderen für das Laichen selbst eines besonderen Schutzes bedürfen. Fangverbote, gelten für Fischarten, die vom Aussterben bedroht sind oder deren Bestände besonders bedroht sind. Diese Fischarten dürfen ganzjährig nicht gefangen/angeeignet werden.

 


 

 


Diesen Artikel sowie weitere Touren, Beiträge und Themen findest du im KANU-SPORT 2/2018:

KANU-SPORT 2/2018
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