Wie der Landkreis in einer Presseinformation mitteilt, sollen die drei Heideflüsse für Ausflügler gesperrt werden, weil die Natur an den Feiertagen unter besonderem Stress stehe. Hintergrund ist, dass die Gewässer vor allem von Leihbootfahrern stark frequentiert werden und diese betrunken, laut und rücksichtslos unterwegs sind.
„Hier werden die organisierten Kanuten für das schlechte Benehmen der Gelegenheitskanuten in Haftung genommen, obwohl sie naturbewusste Wassersportler sind“, beklagt Sonntag. Statt eines pauschalen Verbots für alle, sollte es eine Regelung für diejenigen geben, die man eigentlich meint. So könnten die Verleihunternehmen verpflichtet werden, die Zahl der Boote zu kontingentieren und den Alkoholgenuss in den Booten zu untersagen. Für DKV-Mitglieder müssten die Flüsse befahrbar bleiben; sie seien durch Ökologieschulungen sensibilisiert und gingen schonend mit der Natur an den Gewässern um. Durch ihre Mitgliedsausweise und die Bootsbeschriftung seien sie leicht zu identifizieren. Der LKV-Vizepräsident verweist dabei auf einen Beschluss des Runden Tisches Aktion Luhe mit genau dieser Regelung. Dort hatten Bootsverleiher sich selbst zu entsprechenden Maßnahmen verpflichtet.
Der LKV wird, Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde aufnehmen und seine Beteiligung im Verordnungsverfahren anmahnen, um seine Lösungsvorschläge einzubringen.