12. Mai 2022

Niemals ohne.... Schwimmweste!

Foto: Palm

In Gewässern ist die Sicherheit das höchste Gut. In Sachen Schwimmwesten und Schwimmhilfen gibt es Unmengen an Informationen was die Auswahl und den richtigen Umgang erschwert. Deshalb ist es wichtig, über die Anwendung der Schwimmweste informiert zu sein.

Wie ist die Rechtslage?

In Deutschland gibt es derzeit keine allgemeinen gesetzlichen Vorschriften zum Tragen von Schwimmwesten und Schwimmhilfen. Damit ist der Freizeitsportler in der Verantwortung und muss selbst entscheiden, in welchen Fällen er ggf. auf eine Schwimmweste verzichten kann. Der DKV empfiehlt allen Kanuten, grundsätzlich immer und auf allen Gewässern eine Schwimmweste anzulegen. Mit diesem Leitfaden möchte er eine Entscheidungshilfe für Kanuten anbieten.
Ganz ohne Vorschriften geht es nicht: Es existieren Vorschriften zur Mitführung von Schwimmhilfen (s. Binnenschifffahrtsordnung, (Rhein, Mosel, Donau), Bodenseeschifffahrtsordnung) sowie zum Anlegen von Schwimmwesten in Schleusen und in einigen Paddelrevieren (z.B. zwischen Plauer See und Müritz). In den meisten Bundesländern besteht eine Tragpflicht von Schwimmwesten bei Schulveranstaltungen. Europaweit gibt es in der Europäischen Union unterschiedliche Regelungen zum Tragen von Schwimmwesten.


Rettungsweste vs. Schwimmhilfe

Die Bezeichnung Schwimmweste ist irreführend. Offiziell unterscheidet man zwischen Rettungswesten und Schwimmhilfen. Diese werden nach DIN EN ISO 12402 Norm in 4 Leistungsklassen unterteilt. Kriterien für die Aufteilung sind der Auftrieb (angegeben in Newton (N))*, die Ohnmachtssicherheit und die typischen Gewässer, in denen diese Schwimmwesten und Schwimmhilfen eingesetzt werden.

*Newton ist die offizielle Einheit für die Gewichtkraft bzw. den Aufrieb. 10 Newton entsprechen dann ungefähr 1 kg. Masse. 50 N Auftrieb entsprechen also dann einem zusätzlichen Auftrieb von ca. 5 kg Körpermasse.

 


Klassifizierung der Westen

Die europäische CE-Norm klassifiziert die Westen nach ihrem Auftrieb, der in Newton gemessen wird. Es gibt Westen in 50, 100, 150 und 275 Newton. Was gerne verwechselt wird: 100 Newton Auftrieb entsprechen einem zusätzlichen Auftrieb von 10,2 kg und bedeuten nicht, dass die Weste für Paddler mit einem Gewicht von bis zu 100 kg geeignet ist. Das Körpergewicht – also die Masse an Land – ist bei der Wahl der Weste nur zweitrangig, da ein Mensch im Wasser fast schwerelos ist, egal wieviel er an Land wiegt. Das spezifische Gewicht des Menschen ist je nach Fett-Muskel-Verteilung nur minimal höher als das gleiche Volumen Wasser. Und Wasser in Wasser wiegt nichts. Aber kaum ein Paddler wird komplett unbekleidet unterwegs sein. Entscheidende Faktoren wie Strömung oder die Wahl der Bekleidung bringen diese Formel zusätzlich ins Ungleichgewicht. Moderne Wetterschutz-Bekleidung (wie auch Trockenanzüge) besteht zu großen Teilen aus wasser- und teilweise luftdichten Folien und ist an den Öffnungen durch Manschetten o.ä. verschlossen. Somit kann viel Luft in der Kleidung eingeschlossen werden und so das Drehen in die ohnmachtssichere Lage verhindern. Die Faustregel „pro 10 kg Körpergewicht mindestens acht Newton Auftrieb“ versucht diese Faktoren bei einer Entscheidung für den geeigneten Auftrieb einer Weste zu berücksichtigen. Zusätzlich gilt: Je „wilder“ das Gewässer, desto höher sollte der Auftrieb sein.

Klasse 50 (50 N Auftrieb)
Schwimmhilfen (Kanujargon Schwimmweste):
Diese im Kajaksport weit verbreiteten Feststoffwesten sind nur für gute Schwimmer geeignet. Sie sollten nur in Bereichen eingesetzt werden, wo Hilfe von außen oder durch Kameraden möglich ist oder auf Gewässern, wo das Ufer noch schwimmend erreicht werden kann. Diese Schwimmhilfen sind nicht ohnmachtssicher.

Klasse 100 (100 N Auftrieb)
Rettungsweste:
Diese Weste, meist eine Feststoffweste, ist eher bei den Seglern verbreitet und wird in Binnengewässern und geschützten Revieren eingesetzt. Sie sind nur eingeschränkt ohnmachtssicher.


Klasse 150 (150 N Auftrieb)
Aufblasbare Rettungsweste:
Ab 150 N werden Rettungswesten aufgrund des Tragekomforts nur als aufblasbare Westen produziert und angeboten. Für den Kanusport ist es wichtig, dass die Aufblasvorrichtung vom automatischen Betrieb auf eine manuelle Auslösung umgeschaltet werden kann. Das Aufblasen der Rettungsweste erfolgt durch eine kleine Kohlendioxidkartusche, welches durch die Automatik oder die manuelle Auslösung initiiert wird. Diese Weste kann in allen Gewässern verwendet werden und ist ohnmachtssicher. Das Tragen von Kälteschutzkleidung (Trockenanzug) kann die Ohnmachtssicherheit allerdings einschränken.
 

Klasse 275 (275 N Auftrieb)
Aufblasbare Rettungsweste:
Diese Weste ist für die hohe See und extreme Bedingungen gedacht. Die Ohnmachtssicherheit ist auch beim Tragen von Kälteschutzausrüstung gegeben.  Für die Verwendung im Kanusport muss auch hier die Umschaltbarkeit von Automatik auf manuelle Auslösung gegeben sein.
Die aufblasbaren Westen der Klassen 150 und 275 haben Vorteile beim Tragekomfort und bieten im aufgeblasenen Zustand mehr Sicherheit als 50 N-Feststoffwesten. Allerdings sind auch einige Nachteile zu nennen: Bei einer Kenterung mit Ausstieg muss der Aufblasvorgang manuell ausgelöst werden. Man hat also in den ersten Momenten als Schwimmer keinen Auftrieb durch die Rettungsweste. Im Falle einer Bewusstlosigkeit kann dies fatale Folgen haben. Des Weiteren sollten diese Westen alle 2 Jahre von einem Fachbetrieb gewartet werden.
 

 

 

Weitere Kriterien für die Wahl einer Schwimmweste

  1. Passform: Das Tragen einer Schwimmweste sollte für jeden Paddler selbstverständlich sein. Doch wenn es zwickt und drückt, dann liegt die Weste schnell als Passagier im Kanu. Außerdem: Eine Schwimmweste sollte zur der eigenen Statur passen und sich relativ fest an den Oberkörper schmiegen ohne die Bewegungsfreiheit zu behindern. Mit verstellbaren Gurten lässt sich eine Weste anpassen. Daher unbedingt die Weste vor Kauf Probetragen und möglichst auch Probepaddeln.
  2. Anwendungsgebiet: Die Weste muss sowohl zum eigenen Boot (lange oder kurze Schnittform) als auch zum Gewässer passen (Ruhiger Fluss, Wildwasser oder hohe See).
  3. Einsatzzweck: Je nach Paddelsportart ist auch das notwendige Equipment einer Weste unterschiedlich. Tourenpaddler benötigen wenig, schätzen aber den Vorteil eines Reißverschlusses und von Taschen zum Verstauen von Equipment.
    Am besten eine Liste mit allen gewünschten Extras machen: Taschen, Bergesystem, Schrittgurt (verhindert bei Kindern, dass die Schwimmweste über den Kopf rutscht), Trinkblase, Reflexstreifen (diese sind auch nachrüstbar), Blitz-, Blink- oder Dauerlicht, GPS-Ortung, Ohnmachtskragen, Spraykappe
  4. Ohnmachtsicherheit: In allen Fällen ohnmachtssicher sind nur Schwimmwesten mit einem Auftrieb ab 275 N. Der Kragen hat genug Auftrieb um einen Erwachsenen in Bekleidung in Rückenlage zu drehen. Gerade ein Feststoffkragen ist für die Paddelbewegung aber eher hinderlich.

 

 


 


 

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