Wanderfahrerabzeichen

Die wohl bekannteste Auszeichnung im DKV ist das DKV-Wanderfahrerabzeichen. Hier müssen in der ersten Stufe (WFA-Bronze) eine nach Geschlecht und Alter differenzierte Kilometerleistung und die Teilnahme an einer Gemeinschaftsfahrt nachgewiesen werden. Diese Leistungen sind innerhalb des Kanusportjahrs (01.10. bis 30.09.) zu erbringen. Für die nachfolgenden Auszeichnungen (WFA-Silber oder WFA-Gold) ist kein Zeitraum festgelegt – auch hier müssen Kilometerleistungen sowie Gemeinschaftsfahrten und zusätzlich der Nachweis der Teilnahme am DKV-Ökologie- bzw. Sicherheitskurs nachgewiesen werden. Und zum Schluss gibt es noch Sonderauszeichnungen für die mehrfache Wiederholung der Leistungen (WFA-Gold-Sonderstufe).

Alle Bedingungen zum Erwerb des WFA für Erwachsene enthält die DKV-Wandersportordnung.

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