Aus dieser ergibt sich, dass aus Sicherheitsgründen „… die Benutzung der Schleusen an Binnenschifffahrtsstraßen mit schwimmenden Gegenständen, auf denen kein sitzender Aufenthalt von Personen möglich ist, keine Festmacheeinrichtungen vorhanden und keine Absturzsicherungen gegen das Überbordgehen von Personen vorhanden sind…“ verboten ist .
Dies gelte insbesondere für Surfbretter, die für Stand-Up-Paddling genutzt werden. Der Deutsche Kanu-Verband bittet alle SUPer, dieses Schleusungsverbot bei anstehenden Fahrten zu berücksichtigen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass zum Umtragen der Schleusen das Betreten des Schleusengeländes ermöglicht wird.
Weitere Informationen mit der gesamten Allgemeinverfügung unter www.bundesanzeiger.de