04.08.2022 | DKV / Verbände

Auch Belästigungen sind Grenzverletzungen und nicht zulässig!

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist in der Satzung des DKV schon seit langem verankert. Die Abwehr von Gewalt gegen Erwachsene steht jedoch erst seit Kurzem im Fokus der Aufmerksamkeit.
Kein Raum für Missbrauch

Grund dafür ist das neue Stufenmodell des DOSB, das dem bestehenden Stufenmodell der dsj einen besonderen Parameter hinzufügt, nämlich den der Belästigung. Dadurch erweitert sich der Fokus von der Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch sexualisierte Gewalt auf die beinahe alltäglichen Übergriffigkeiten auf Erwachsene.

 

Dr. Heike Diekmann, Beauftragte für Chancengleichheit, hat rasch reagiert: So finden sich in den „Grundlagen eines Leitfadens zur Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt“ nun zwei neue Kapitel:

1.4 Sexuelle Belästigungen – erwachsene Täter*innen – erwachsene Opfer: https://www.kanu.de/_ws/mediabase/_ts_1645018905000//downloads/service/pisg/1.4%20Sexuelle%20Bel%C3%A4stigungen.pdf

3.10.5 Grenzverletzungen https://www.kanu.de/_ws/mediabase/_ts_1645019313000//downloads/service/pisg/3.10.5%20Grenzverletzungen.pdf

 

Sie wollen für Alltagssituationen sensibilisieren und Tipps für den Umgang mit den Beteiligten geben.

Die Beiträge liegen auf der Website https://www.kanu.de/SERVICE/Service-fuer-Vereine/Schutz-vor-sexualisierter-Gewalt-52216.html unter dem zweiten Punkt des Akkordeons „Für erwachsene Opfer“. Anklicken und Lesen lohnen sich!

Zurück zur Liste