04.09.2023 | Service für Vereine

Das (erweiterte) Führungszeugnis online beantragen

Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Die Daten über Vorstrafen stammen aus dem Bundeszentralregister, das Führungszeugnis ist ein Auszug daraus.
Notiz

Ein Führungszeugnis kann in unterschiedlichen Konstellationen notwendig sein: Sie treten eine neue Arbeitsstelle an, beantragen bestimmte behördliche Genehmigungen, zum Beispiel einen Fahrgastbeförderungsschein oder Sie nehmen eine ehrenamtliche Tätigkeit in einem Kanu-Verein mit Minderjährigen wahr.

Einfaches Führungszeugnis
Ein Privatführungszeugnis ("einfaches Führungszeugnis") wird für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt. Das Führungszeugnis wird durch das Bundesamt für Justiz (BfJ) ausgestellt und an die antragstellende Person übersandt.

Das erweiterte Führungszeugnis
Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen vor allem Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. an Schulen oder im Sportverein). Dieses enthält auch Eintragungen, die in besonderer Weise für die Eignungsprüfung für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen von Bedeutung sind.

(Online-) Antrag
Das Führungszeugnis können Sie ab Ihrem 14. Lebensjahr auf verschiedenen Wegen beantragen. Möglich ist der Antrag bei der zuständigen Einwohnermeldebehörde und auch beim BfJ direkt online: www.fuehrungszeugnis.bund.de
Zur Online-Beantragung des Führungszeugnisses benötigen Sie lediglich neben Ihrem aktivierten Online-Ausweis ein NFC-fähiges Smartphone sowie eine Software, zum Beispiel die kostenlose AusweisApp2 des Bundes. AusweisApp2 herunterladen


Nützliche Links: 
Sehr ausführlich erklärt der Handlungsleitfaden für Vereine „Sexualisierte Gewalt“ des Landessportbundes NRW die Beantragung und den Hintergrund für das erweiterte Führungszeugnis (ab Seite 11):
https://www.lsb.nrw/fileadmin/global/media/Downloadcenter/Sexualisierte_Gewalt/Handlungsleitfaden_fuer_Vereine.pdf 


Quelle: https://www.bundesjustizamt.de
 

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