Ladungssicherung

Bei dem Transport zum und vom Wasser mit Kraftfahrzeugen müssen die Vorgaben zur Ladungssicherungen eingehalten werden. Diese sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) §22 Ladung: „(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.”

und in den folgenden Abschnitten definiert.

Die anerkannten Regeln der Technik werden in den DIN VDE-Bestimmungen, in den DIN Normen (z.B. DIN EN 12195), in den Unfallverhütungsvorschriften und den VDI Richtlinien (z.B. 2700ff) beschrieben. Die Richtlinien werden bei Überwachungsmaßnahmen der Verkehrspolizei, aber auch bei Streitfällen vor Gericht herangezogen.

Die regelmäßige Kontrolle der verwendeten Gurte ist ebenso wichtig wie die Kontrolle der Festigkeit vor der Abfahrt wie die Regelmäßige Kontrolle der Festigkeit unterwegs. Besser kurz nach Fahrtantritt nochmals rechts ranfahren und alles kontrollieren.

weitere Infomrationen hierzu:

https://www.kanu.de/Ueber-Land-zum-Wasser-Bootstransport-per-Dachgepaecktraeger-78659.html

https://www.kanu.de/Platz-satt-Bootstransport-per-Anhaenger-78651.html

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