20.05.2021 | Service für Vereine

Lockerungen im Sport je nach Inzidenz

Bei rückläufigen Infektionszahlen und gleichzeitig steigender Anzahl von Geimpften und Genesenen Personen gibt es endlich wieder sichtbare Perspektiven für das vereinsbasierte Sporttreiben
Corona Exit

Erstmals seit vielen Wochen ist die bundesweite 7-Tage-Inzidenz bei Neuinfektionen mit Covid-19 auf unter 100 gesunken. Dies ist ein echter Fortschritt in vielen Regionen unseres Landes und macht auch das vereinsbasierte Sporttreiben zunehmend möglich. Die wissenschaftlichen Daten der Aerosolforschung über das Infektionsrisiko bei Freiluftaktivitäten sind so eindeutig, dass so schnell wie möglich Training und später auch Wettkampf im Freiluftbereich erlaubt werden sollte, das sollte uns Hoffnung für den Kanusport geben.
Wie wir es auch bereits aus den anderen Öffnungsphasen kennen, bildet sich nun jedoch wieder ein „Flickenteppich“ mit vielen unterschiedlichen Regelungen heraus.
In den Städten und Gemeinden, in denen die Bundesnotbremse aufgrund der Inzidenzzahl nicht mehr greift, gilt ab sofort eine Corona-Schutzverordnung. Die Länder haben neue Regelungen aufgestellt für die Städte und Kommunen, in denen die Inzidenz, nach wie vor über 100, bereits unter 100 oder gar unter 50 liegt.
So darf in Regionen mit einer Inzidenz unter 50 der reguläre Sportbetrieb ohne Begrenzung der Personenzahl für Kontaktsport und kontaktfreien Sport ausgeführt werden. 
Befindet sich die 7-Tage-Inzidenz stabil zwischen 50 und 100 gilt: Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen Testnachweis (Selbst- oder Antigentest maximal 24 Stunden oder PCR-Test höchstens 48 Stunden alt) verfügen. Das hat u.a zur Folge, dass beliebig viele Personen aus einem Hausstand oder beliebig viele Personen aus einem Hausstand mit 1 Person aus einem anderen Hausstand zzgl. beliebig viele Kinder bis einschließlich 14 Jahren aus beiden Hausständen oder 5 Personen aus zwei Hausständen zzgl. beliebig viele Kinder bis einschließlich 14 Jahren aus beiden Hausständen zusammen Sporttreiben dürfen.
In Regionen wo die Inzidenz nach wie vor über 100 liegt gilt unverändert Folgendes: Kontaktfreier Sport allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands im Freien, Kleingruppentraining für Kinder unter 14 Jahren (Voraussetzung: max. fünf Personen unter freiem Himmel; Testpflicht für Übungsleiter)
Nichtsdestotrotz weisen wir, aus gebotenem Anlass darauf hin, dass es sich bei dem soeben Beschriebenen nach wie vor um Empfehlungen bzw. aktuelle Übersichten aus den jeweiligen Corona-Schutzverordnungen der Länder handelt. Die tagesaktuelle Entwicklung in der COVID-19 Krise erfordert im Einzelfall eigenständige Entscheidungen der jeweilig zuständigen Behörden auf Kreis- und Landesebene. Bitte wenden Sie sich im Zweifel also an den direkten Ansprechpartner in Ihrem Kreis oder Land.
 

Zurück zur Liste