Wegen der Vielfalt der Musikverwendung im sportlichen Bereich hat der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) im Interesse seiner Vereine und Verbände Abkommen mit der GEMA getroffen. Diese Abkommen beinhalten u. a.:
- durch die Zahlung eines jährlichen Pauschalbetrages vom DOSB an die GEMA erfolgt eine Freistellung von den GEMA-Vergütungen bei bestimmten Veranstaltungen mit musikalischer Umrahmung
- unter bestimmten Voraussetzungen werden bei Musikaufführungen, die nicht durch den Pauschalbetrag abgegolten sind, sog. Vorzugssätze (d. h. Nachlässe auf die jeweils gültigen Vergütungssätze) gewährt
Der Pauschalbetrag, den der DOSB an die GEMA zahlt, wird von den Landessportbünden auf die Vereine umgelegt.