Laut § 11 der DKV-Wandersportordnung sind Gemeinschaftsfahrten ... "nur die im Sportprogramm des DKV ausgeschriebenen Fahrten. Sie dürfen sich nicht wiederholen, d.h. die gleiche Veranstaltung darf bei der Antragstellung nicht ein zweites Mal als Gemeinschaftsfahrt angegeben werden, sofern sie auf dem gleichen Gewässer bzw. Gewässertyp stattgefunden haben."
Dazu wird schon bei der Termineingabe in die DKV-Datenbank die Gewässerkategorie abgefragt. Alle den Kriterien entsprechenden Termine werden dann in Absprache mit den Landes-Kanu-Verbänden in das DKV-Sportprogramm übernommen.
In Abstimmung mit der DKV-Vizepräsidentin Freizeitsport haben sich nun der DKV-Referent für den Wanderfahrten-Wettbewerb, Reinder van der Wall, und der KVBW-Beauftragte für den Wandersportwettbewerb, Ralf Weinert, zusammengesetzt, um Erläuterungen und Klarstellungen zu den in der Wandersportordnung genannten Gewässerkategorien von Gemeinschaftsfahrten zusammenzustellen. Das daraus entstandene Dokument soll als Hilfe verstanden werden, wie ein Gewässer bei einer Ausschreibung der geforderten Kategorie zugeordnet werden kann.
Die Erläuterungen zu den Gewässerkategorien stehen hier zum Download bereit.