24.09.2023 | Umwelt & Gewässer

Internationaler Tag der Flüsse 2023

Der Internationale Tag der Flüsse findet in diesem am 24. September 2023 statt. Der jeweils vierte Sonntag im September steht ganz im Zeichen der Flüsse und ist gleichzeitig eine Möglichkeit, zum Aufruf unsere Flüsse als Lebens- und Erholungsraum besser zu schützen.
Kleinfluss (Archivbild)

Die dramatischen Pegelstände der Dürrejahre, die Verschmutzungskatastrophen, extreme Hochwasserereignisse, die bislang zaghaften Fortschritte bei der Erreichung der Ziele der WRRL zeigen: Die Notwendigkeit, schnell und besser zu Handeln als bisher und unseren Flüssen Aufmerksamkeit zu schenken, war noch nie so offensichtlich wie jetzt! Das Kuratorium Sport & Natur ruft deshalb aus Anlass des Internationalen Tages der Flüsse dazu auf, Flüsse als Lebens- und Erholungsraum besser zu schützen.

Gewässer sind Lebensraum für viele Pflanzen und Tiere und tragen damit zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei. Wassersport ist nah dran und bemerkt Veränderungen in unseren Flüssen sehr schnell. Kanufahren, Angeln, Segeln, Tauchen, Rudern und weitere Natursportarten – natur- und landschaftsverträglich ausgeübt – dienen als Erholung für viele Menschen in Deutschland. Schutz und Nutzung der Gewässer müssen daher so weit wie möglich in Einklang gebracht werden. Die über vier Millionen Aktive, die in den Mitgliedsverbänden des Kuratoriums Sport & Natur organisiert sind, bilden auch ein eindrucksvolles Potenzial für den Naturschutz in der Gewässerpflege und deren regelmäßigen Beobachtung. Sie fordern daher:

-    Durchgängigkeit der Gewässer erhalten: Die nötige Durchgängigkeit der Wasserlebewesen für den Schutz der Biodiversität muss bei Querbauwerken gesichert werden. Baumaßnahmen an Flüssen müssen aber auch die Durchgängigkeit für muskelkraftbetriebene Wasserfahrzeuge ermöglichen. 

-    Gremien fortführen: Die Parlamentarische Gruppe Frei fließende Flüsse hat sich als Plattform der Kommunikation und Verständigung zwischen Naturschutz und Sport überaus bewährt. Sie fehlt und eine Fortführung wäre ungemein wichtig!

-    Wassersport sichern: Die Renaturierungen von Gewässern, Uferbereichen und Flussauen sowie deren Schutz sind unbedingt nötig. Diese Maßnahmen dürfen aber nicht dazu führen, dass die Ausübung von natur- und landschaftsverträglichem Wassersport untersagt wird. 
       
-    Bundesnaturschutzgesetz präzisieren: In Verordnungen werden Nutzungsverbote – und Einschränkungen häufig mit der abstrakten Möglichkeit negativer Auswirkungen begründet. Es wird eine Ergänzung im Bundesnaturschutzgesetz benötigt, wonach erst Handlungen, deren erheblich störende Auswirkungen konkret nachvollziehbar sind, zu Nutzungseinschränkungen und Verboten führen dürfen.

-    Befahrensrecht sichern: Das Bedürfnis der Menschen nach Erholung im Freien muss Beachtung finden. Neben dem Betretensrecht müssen auch das ihm gleichgestellte wasserrechtliche Befahrensrecht mit wind- und muskelkraftbetriebenen Booten sowie Tauchen und deren grundsätzliche Unentgeltlichkeit im Gesetz als „allgemeiner Grundsatz“ verankert werden. 

-    Natursport bei Gesetzes- und Verordnungsvorhaben im Kontext von Klima, Naturschutz und Wasser immer beteiligen: Der „frühzeitige Austausch mit Betroffenen“ über Planungen und Maßnahmen nach § 3 Abs. 5 BNatSchG hat sich im Bereich Natursport häufig als ungenügend erwiesen. Die Natursportverbände sind bei Anhörungen obligatorisch rechtzeitig zu beteiligen, sie können Betroffenheit besser einschätzen und umgekehrt als Multiplikatoren für die Umsetzung und Akzeptanz von Schutzmaßnahmen eintreten.

Natursport ist zugleich Naturerlebnis. Deshalb engagieren wir uns gemeinsam mit unseren Mitgliedsverbänden für die Natur- und landschaftsverträgliche Sportausübung und treten aktiv dafür ein, die Biodiversitätskrise und Klimakrise zu meistern. Wir achten die Regelungen zum Schutz sensibler Lebensräume – erwarten aber, dass diese nachvollziehbar und fair sind.
 

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