26.03.2024 | Umwelt & Gewässer

Teilsperrung der Ems für den Kanu- und Bootverkehr

Wegen einer Bundeswehrübung sperrt die Bezirksregierung Münster in ihrer Funktion als Obere Wasserbehörde ab dieser Woche einen Teilabschnitt der Ems im Bereich des Übungsgeländes Dorbaum.
Teilsperrung Ems (Bild: Bezirksregierung Münster)

Für Kanus und allen anderen sich auf dem Wasser bewegenden Fahrzeuge sowie für die Badenutzung gilt die Sperrung vom 25. März bis zum 19. April. Hiervon ausgenommen sind Samstage und Sonntage sowie die in Nordrhein Westfalen geltenden gesetzlichen Feiertage.

Die Sperrung betrifft die Wasserfläche und den Uferbereich der Ems, Teilabschnitt Münster-Dorbaum, von der Ein- und Ausstiegstelle „MS1“ (Handorf –Dorbaum) bis „ST1“ (Schiffahrter Damm/ Alte Schiffahrt) sowie im Bereich der Kanuumtragemöglichkeit an der Friedenswegbrücke (Dorbaum Westbevern). Für die restlichen Abschnitte der Ems gelten die üblichen Regelungen zur Befahrung.

Einschub zur Erklärung MS1 bis ST1: Die Einschränkung beginnt bei der Kanueinsetzstelle Münster-Handorf (zu erreichen über Straßenkreuzung Lutzowstraße, Verth in Handorf), diese Einsetzstelle ist nicht im aktuellen Gewässerführer vermerkt, sie befindet sich zwischen der Mündung der Bever und der Aussichtsplatform bei km 16. Die Sperrung endet bei der öffentliche Ein- und Aussetzstelle für den Kanusport, Brücke K 45 Westerbevern bei Flusskilometer 10,8.

Die Bezirksregierung Münster warnt ausdrücklich davor, die Sperrung zu missachten, nach Angaben der Bundeswehr besteht durch das Übungsvorhaben für Unbeteiligte Lebensgefahr. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Quelle: Bezirksregierung Münster

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