07.05.2020 | Kanu-Freizeit

DKV-Wandersportordnung: Corona-Einschränkungen

Von den Einschränkungen des Sporttreibens während der Corona-Pandemie, wie die Sperrung der Bootshäuser, Verbot von Gemeinschaftsveranstaltungen und Vereinsaktivitäten sowie der Kontaktbeschränkungen ist auch der beliebte Wanderfahrer-Wettbewerb der Tourenpaddler betroffen.
Bild: Gabriele Koch

Die Voraussetzungen für den Wettbewerb wurden für das Fahrtenjahr 2019/2020 (1.10.-30.9.) von den Fachleuten kritisch hinterfragt. Den vorgeschlagenen Anpassungen haben die Ländervertretungen mehrheitlich zugestimmt und mit der Bestätigung des DKV-Präsidiums und des Freizeitsportausschusses treten diese für das laufende Wandersportjahr 2019/2020 in Kraft:

 

Gemäß DKV-Wandersportordnung wird für das Bronze-Abzeichen (Neuerwerb und Wiederholung) eine Gemeinschaftsfahrt vorgegeben. Diese entfällt ersatzlos.

Die Kilometeranforderung wird um 50 % reduziert (alle Kategorien):

 

Damen

mind. 500 km

250 km

Damen (mit Behinderung)

mind. 400 km

200 km

Damen Seniorinnen ab 70 Jahren

mind. 400 km

200 km

Damen Seniorinnen (mit Behinderung) ab 70 Jahren

mind. 325 km

163 km

Herren

mind. 600 km

300 km

Herren (mit Behinderung)

mind. 500 km

250 km

Herren Senioren ab 70 Jahren

mind. 500 km

250 km

Herren Senioren (mit Behinderung) ab 70 Jahre

mind. 425 km

213 km

 

Sowohl die Anforderungen für die Wanderfahrerabzeichen Silber und Gold bleiben unverändert, wie auch das Globus-Abzeichen davon nicht betroffen ist.

Das Elektronische Fahrtenbuch (eFB) wird entsprechend angepasst.

Auswirkungen der Änderung auf das DOSB Sportabzeichen können zum derzeitigen Zeitpunkt nicht erkannt werden.

 

Die Deutsche Kanujugend diskutiert derzeit ebenfalls die Anpassungen der Wandersportordnung für Jugendliche und Schüler. Die Entscheidung wird in Kürze erwartet.

 

DKV-Auszeichnungssysteme

Gleichzeitig wurden die Auszeichnungssysteme „Fit für Familien“ und „Aktiver Kanu-Verein“ hinsichtlich Auswirkungen der Kontaktsperre und den Verboten von Vereinsaktivitäten geprüft. Die Notwendigkeit einer Anpassung zum jetzigen Zeitpunkt wird nicht erkannt. Im Frühjahr 2021 wird der DKV mögliche Auswirkungen auf Grund der dann gültigen Situation neu bewerten.

 

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