28.06.2018 | Kanu-Freizeit

Das DKV-Wanderfahrerabzeichen und das Deutsche Sportabzeichen

Im Kanu-Freizeitsport gibt es für die Mitglieder des Deutschen Kanu-Verbandes (DKV) die Möglichkeit, ein Leistungsabzeichen zu erpaddeln, das DKV-Wanderfahrerabzeichen (WFA).

Dieses Abzeichen wird für eine zurückgelegte Kilometerzahl, die nach Alter und Geschlecht der Sportler unterschiedlich festgelegt ist, in den Stufen Bronze, Silber, Gold und Gold-Sonderstufe verliehen. Die Bedingungen zum Erwerb des WFA sind in der DKV-Wandersportordnung enthalten. Ab dem 01.10.2018 gelten leicht überarbeitete Regelungen, die noch rechtzeitig veröffentlicht werden.

Ein Grund mehr, sich einmal näher mit dem DKV-Wanderfahrerabzeichen zu beschäftigen, ist der, dass die Erfüllung der Bedingungen zum WFA in Bronze gleichzeitig als erfolgreiche Prüfung in der Disziplingruppe Ausdauer des Deutschen Sportabzeichens auf der Leistungsebene Gold im Erwachsenenbereich gewertet wird.

Das Deutsche Sportabzeichen ist das erfolgreichste und einzige Auszeichnungssystem außerhalb des Wettkampfsports, das umfassend die persönliche Fitness überprüft. Die zu erbringenden Leistungen orientieren sich an den motorischen Grundfähigkeiten Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination. Die Leistungen der einzelnen Übungen sind nach Altersklassen und innerhalb dieser noch einmal nach Leistungen für Bronze, Silber und Gold gestaffelt. In jeder Disziplingruppe muss eine Übung mit der geforderten Bedingung für Bronze, Silber oder Gold erfüllt werden. Die einzelnen Bedingungen finden sich unter www.deutsches-sportabzeichen.de.

 

Der Deutsche Kanu-Verband stellt eine Urkunde zur Verfügung, mit welcher der Nachweis der Prüfung in der Disziplingruppe Ausdauer des Deutschen Sportabzeichens bestätigt werden kann. Diese Urkunde kann vom Kanu-Verein unter Angabe des Bewerbers (Vor- und Zuname), des Vereins und Namen des unterzeichnenden Vereinsvorstandes oder Wanderwartes in der DKV-Geschäftsstelle formlos angefordert werden.

 

Die Kilometerleistungen liegen für die Auszeichnung mit dem DKV-Wanderfahrerabzeichen in Bronze zwischen 325 km für Seniorinnen (Behinderte) ab 70 Jahre und 600 km für Herren (siehe Differenzierung DKV-Wandersportordnung). Gewertet wird hier die Leistung eines Kanusportjahres vom 01.10. bis 30.09. des folgenden Jahres. Um für das DOSB-Sportabzeichen anerkannt zu werden, ist allerdings zu beachten, dass die erbrachten Leistungen im laufenden Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.) liegen.

Für das Wanderfahrerabzeichen in Silber sind bereits mindestens 3.200 km notwendig. Das Wanderfahrerabzeichen in Gold kann beantragen, wer unter anderem die stolze Kilometerzahl von mindestens 6.400 km erpaddeln konnte. Jedoch ist hier der Wertungszeitraum unbegrenzt. Die Kilometer können also ganz entspannt zurückgelegt werden, ohne den Erholungsaspekt unserer schönen Sportart zu vernachlässigen.

Darüber hinaus müssen die Bewerberinnen und Bewerber um die Auszeichnung an Gemeinschaftsfahrten teilgenommen haben, die im DKV-Sportprogramm ausgeschrieben werden. Diese Fahrten dürfen jeweils nur einmal gewertet werden, sofern sie auf dem gleichen Gewässer beziehungsweise Gewässertyp stattgefunden haben. Außerdem ist die Teilnahme an einem DKV-Ökologiekurs (Gewässerschutz) und einem DKV-Sicherheitskurs nachzuweisen. Für Abwechslung ist also gesorgt.

Wer bereits das WFA in Gold erworben hat, für den gibt es darüber hinaus die Sonderstufen des WFA in Gold. Hier können die Bedingungen für das Bronzeabzeichen über mindestens fünf Jahre wiederholt werden und dann alle weiteren fünf Jahre für die nächste Sonderstufe.

Neben dem Wanderfahrerabzeichen für erwachsene DKV-Mitglieder gibt es das WFA auch für Schüler und für Jugendliche mit gesonderten Bedingungen. So kann sich jeder, der gemäß der DKV-Wandersportordnung im typischen Kanusportboot seinen Freizeitsport betreibt und diese Fahrten im Fahrtenbuch (in Papierform oder online im elektronischen Fahrtenbuch auf https://efb.kanu-efb.de/) dokumentiert, für das Abzeichen bewerben. Die Fahrten sind vom Verein (bei Einzelmitgliedern vom dafür zuständigen Beauftragten des LKV) zu bestätigen und werden anschließend dem LKV oder dessen Beauftragten zur Gegenbestätigung vorgelegt.

Wer es genauer wissen möchte, findet alle Angaben ausführlich in der DKV-Wandersportordnung, welche im Downloadbereich auf www.kanu.de unter Service / Downloads / Freizeitsport / Kanuwandern zur Verfügung steht.

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