01.06.2023 | Umwelt & Gewässer

Die Sauer – Ausnahmeregelung für Mitglieder der Kanu-Verbände

Auf dem Grenzfluss zwischen Luxemburg und Deutschland wurde eine Ausnahmeregelung für Mitglieder der Kanu-Verbände bewirkt.
Die Sauer - Ausnahmeregelung für Mitglieder der Kanu-Verbände

Nach einem langen Abstimmungs- und Antragsverfahren zwischen dem Deutschen-Kanu-Verband, der befreundeten Fédération Luxembourgeoise de Canoë-Kayak(FLCK), den beteiligten Vereinen und dem Landes-Kanuverband Rheinland sowie dem Land Rheinland-Pfalz ist es gelungen, eine Ausnahmegenehmigung für Mitglieder der Kanu-Verbände zu bewirken. 

“Wir haben in Verhandlungen mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGDN) erreicht, das Befahrungsverbot in der Sperrzeit vom 1. März eines jeden Jahres bis zu dem Tag vor Fronleichnam (14.06.) für ein begrenztes Kontingent von zehn Booten pro Tag zu lockern”, so die ehemalige Vizepräsidentin Isa Winter-Brand. “Im Rahmen der Verhandlungen war es uns wichtig, dass die Politik und die Ämter verstehen, dass unsere Vereinspaddlerinnen und –paddler naturbewusst ihrem Sport nachgehen und das Gewässer für Training und Ausbildung, insbesondere von Jugendlichen, benötigt wird. Auf einer ca. 25 km langen Strecke auf der Sauer besteht nun für Trainingsfahrten eine Ausnahmeregelung für Mitglieder der Kanu-Verbände.“

Zu der Vereinbarung gehören jedoch einige Rahmenbedingungen. Im angegebenen Zeitraum dürfen nur Kanutinnen und Kanuten auf der Sauer paddeln, die ihre Mitgliedschaft durch einen DKV- und FLCK-Verbandsausweis im Boot belegen können. Für die Befahrung ist der Mindestpegel von 65cm am Standort Bollendorf die Voraussetzung (https://www.hochwasser-rlp.de/karte/einzelpegel/flussgebiet/mosel/pegel/bollendorf_2). 

Der befahrbare Abschnitt liegt zwischen der Ein-/Ausstiegsstelle 13 in Minden (Edinger Straße – Radwegbrücke) und der Ein-/Ausstiegsstelle 19 in Wasserbillig (Unterhalb der Sauerbrücke) und im Stadtbereich von Echternach (Gewässerstrecke zwischen den Ein-/Ausstiegsstellen Nr. 9 – Echternach Busbahnhof - und 10 – Echternach unterhalb der Sauerbrücke).

Sämtliche Touren müssen über das Online-Anmeldeverfahren auf https://www.kanu-nrw.de/Bootsres/abschnitt.php?abschnitt=4 angemeldet werden. Die Befahrung in der Dämmerungszeit am Abend oder in der Nacht ist nicht gestattet. Außerhalb des genannten Zeitraums ist die Sauer nach der Pegelstandsregelung befahrbar. Ausnahmegenehmigungen für traditionelle Kanu-Veranstaltungen müssen gesondert beantragt werden. 

 

Ausnahmeregelung Sauer kurzgefasst: 
 

  • Zeitraum: 1. März bis zum Tag vor Fronleichnam, längstens bis zum 14. Juni 

  • Strecke 1 : Ein-/Ausstiegsstelle 13 in Minden Fluss-km 22,3 (Edinger Straße – Radwegbrücke) und der Ein-/Ausstiegsstelle 19 in Wasserbillig Fluss-km 0,1 (Unterhalb der Sauerbrücke). 

  • Strecke 2: Stadtbereich von Echternach (Gewässerstrecke zwischen den Ein-/Ausstiegsstellen Nr. 9 – Fluss-km 27,8 Echternach Busbahnhof - und 10 – Fluss-km 26,7 Echternach unterhalb der Sauerbrücke)

  • Nur für DKV-Mitglieder, daher DKV-Ausweis mitführen

  • Mindestpegel von 65 cm am Standort Bollendorf

  • Max. 10 Boote pro Tag

  • Vorherige Online-Anmeldung auf https://www.kanu-nrw.de/Bootsres/abschnitt.php?abschnitt=4

  • Keine Befahrung in der Dämmerungszeit und während der Nacht

  • Nur für Ausbildungs- und Trainingsfahrten

 

 

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