23.10.2023 | Umwelt & Gewässer

Diemel-Paddler müssen ihre Fahrt anmelden

Update zur Boots-Kontingentierung auf der Diemel durch das Regierungspräsidium Kassel
Die Diemel bei Warburg

Meldung vom 23. Oktober 2023

Für die Diemel zwischen Haueda (Stadt Liebenau) und der Mündung in die Weser gelten ab Mai 2007 neue Befahrensregeln. Die Diemel ist auf dieser Strecke als Naturzone ausgewiesen, dass heißt eine Befahrung ist unter bestimmten Auflagen zugelassen.

Neu: Zur Online-Anmeldung klicken Sie bitte hier: https://www.etermin.net/rp-kassel_hessen_de_Befahrung_DiemelÖffnet sich in einem neuen Fenster

Der Flusslauf ist aufgeteilt in die beiden Abschnitte Haueda- Stammen und Trendelburg - Bad Karlshafen.

Die täglichen Bootszahlen sind kontingentiert, so dass Sie sich vor der Fahrt –online- anmelden müssen (das ist für Sie kostenfrei).

Insgesamt werden auf jedem Abschnitt pro Tag 75 Boote für Privatfahrer sowie Nutzer gewerblich vermieteter Boote zugelassen zuzüglich vereinsorientierter Fahrer.
Die Bescheinigung der online-Buchung ist während der Fahrt auf der Diemel mitzuführen und auf Verlangen den örtlichen Kontrolleuren vorzulegen.

 



Meldung vom 1. August 2016

Fahrten auf der Diemel müssen weiterhin von allen Nutzern vorab beim Regierungspräsidium Kassel angemeldet werden. Nur mit einer Genehmigung ist das Paddeln auf den reglementierten Flussabschnitten der Diemel gestattet. Nutzer haben spätestens 3 Werktage vor Fahrtantritt beim Regierungspräsidium in Kassel, Obere Naturschutzbehörde, Steinweg 6, 34117 Kassel (Reinhard.Rust (at) rpks.hessen.de oder abteilung-2 (at) rpks.hessen.de) eine Bescheinigung schriftlich oder per E-Mail zu beantragen. Diese Bescheinigung ist während der Fahrt auf der Diemel mitzuführen und auf Verlangen den örtlichen Kontrolleuren vorzulegen. Bei kurzfristigen Rückfragen ist das Regierungspräsidium Kassel unter folgender Telefonnummer zu erreichen: Herr Rust, Tel: 0561-1064571. Zur Ausstellung der Bescheinigung ist die Mitteilung des Namens des Fahrtteilnehmers, der Anzahl der Boote, das Fahrtdatum, des Kanuvereins und der zu befahrenden Strecke erforderlich. Die erteilte Bescheinigung wird gebührenfrei verschickt. Wurde die Bescheinigung per E-Mail beantragt, wird auch die Bescheinigung als E-Mail versandt. Eine Gebühr für die Bescheinigung der anteiligen Zuweisung entsteht nicht.

Link zur Homepage des Regierungspräsidiums Kassel: https://rp-kassel.hessen.de/umwelt-natur/naturschutz/sport-und-naturschutz

Keine vorherige Anmeldung ist bei den drei Flüssen Eder, Schwalm und Fulda notwendig. Zwar unterliegen auch sie Befahrungsregelungen des Regierungspräsidiums Kassel, aber in den erlaubten Abschnitten sind die Fahrten für DKV-Mitglieder vorab genehmigt. Allerdings müssen auch hier die Bestimmungen der Befahrungsregelungen eingehalten werden. Nur in den angegebenen Zeiten und Abschnitten ist das Paddeln erlaubt. Nach Beendigung der Fahrt bitte die Anzahl der eingesetzten Boote mit Datum und Flussabschnitt an den Hessischen Kanu-Verband melden - per E-Mail an service (at) kanu-hessen.de.

 

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