Fahrten auf der Diemel müssen weiterhin von
allen Nutzern vorab beim Regierungspräsidium Kassel angemeldet
werden. Nur mit einer Genehmigung ist das Paddeln auf den
reglementierten Flussabschnitten der Diemel
gestattet. Nutzer haben spätestens 3 Werktage vor Fahrtantritt
beim Regierungspräsidium in Kassel, Obere Naturschutzbehörde,
Steinweg 6, 34117 Kassel (Reinhard.Rust (at) rpks.hessen.de
oder abteilung-2 (at) rpks.hessen.de) eine Bescheinigung
schriftlich oder per E-Mail zu beantragen. Diese Bescheinigung
ist während der Fahrt auf der Diemel mitzuführen und auf
Verlangen den örtlichen Kontrolleuren vorzulegen. Bei
kurzfristigen Rückfragen ist das Regierungspräsidium Kassel
unter folgender Telefonnummer zu erreichen: Herr Rust, Tel:
0561-1064571. Zur Ausstellung der Bescheinigung ist die
Mitteilung des Namens des Fahrtteilnehmers, der Anzahl der
Boote, das Fahrtdatum, des Kanuvereins und der zu befahrenden
Strecke erforderlich. Die erteilte Bescheinigung wird
gebührenfrei verschickt. Wurde die Bescheinigung per E-Mail
beantragt, wird auch die Bescheinigung als E-Mail versandt.
Eine Gebühr für die Bescheinigung der anteiligen
Zuweisung entsteht nicht.
Link zur Homepage des Regierungspräsidiums Kassel: https://rp-kassel.hessen.de/umwelt-natur/naturschutz/sport-und-naturschutz
Keine vorherige Anmeldung ist bei den drei Flüssen Eder, Schwalm und Fulda notwendig. Zwar unterliegen auch sie Befahrungsregelungen des Regierungspräsidiums Kassel, aber in den erlaubten Abschnitten sind die Fahrten für DKV-Mitglieder vorab genehmigt. Allerdings müssen auch hier die Bestimmungen der Befahrungsregelungen eingehalten werden. Nur in den angegebenen Zeiten und Abschnitten ist das Paddeln erlaubt. Nach Beendigung der Fahrt bitte die Anzahl der eingesetzten Boote mit Datum und Flussabschnitt an den Hessischen Kanu-Verband melden - per E-Mail an service (at) kanu-hessen.de.
Alle Befahrungsregelungen finden Sie unter: http://www.kanu-hessen.de/index.php/freizeitsport/fluss-info