Danach existieren die ehemaligen Schutzgebiete der Zone 1 mit dem Befahrensfenster der sog. „3-Stunden Regel“ nicht mehr. Stattdessen gibt es nun allgemeine und besondere Schutzgebiete. Mehr dazu hier beim LKV Bremen.
Die Nationalparkverwaltung „Niedersächsisches Wattenmeer“ hat nun eine übersichtliche, zoombare Karte auf Grundlage von OpenStreetmap erstellt, auf denen die Zonen gut erkennbar sind
Der Bund regelt in seiner Nordsee-Befahrensverordnung (NordSBefV), wie sich die verschiedenen Nutzer*innengruppen auf den Bundeswasserstraßen im Nationalpark Wattenmeer zu verhalten haben. Von der Berufsschifffahrt bis zu Kitenden - für alle gelten diese Vorgaben.
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