Mit der Veröffentlichung vom 9.04.2015 Nr. 104/2015 http://portale.comune.venezia.it/delibere-di-giunta?hc_location=ufi.
Die neue Regelung tritt zum 20. April 2015 in Kraft und
beinhaltet:
Eine Serie von kleinen Kanälen (blaue Kennzeichnung) ist für
die Befahrung des Innenstadtbereiches mit Kleinfahrzeugen
(nicht motorisiert) reserviert. Sie erlaubt die Befahrung von
Nord nach Süd inkl. Querungen des Canal Grande an den
gekennzeichneten Stellen. Die Vorfahrt des gesamten anderen
Verkehrs ist zu beachten.
Gesperrt sind die großen Kanäle Canal Grande, Cannaregio,
Giardini, Greci – San Lorenzo, – Santa Giustina – Sant’Antonin
– Pietà, Noale, Novo, Ca’ Foscari, Santi Apostoli – Gesuiti
(siehe Karte mit Roteinträgen) für alle Kleinfahrzeuge zu
folgenden Zeiten:
Wochentags von 8.00 Uhr bis 15 Uhr
Samstags von 8.00 Uhr bis 13 Uhr
In den restlichen Tageszeiten, einschließlich Sonntag, ist
die Befahrung im gesamten Stadtgebiet ERLAUBT!
Neu ist die Vorgabe zur Beleuchtung des Fahrzeuges mit einem
ununterbrochen leuchtenden, weißen Rundumlicht 360° in der Zeit
zwischen 30 Minuten nach Sonnenuntergang bis 30 Minuten vor
Sonnenaufgang.
Elisabeth (ISA) Winter-Brand