Baden-Württemberg: In einem Schreiben hat das Regierungspräsidium Karlsruhe verlautbaren lassen, dass die neue Sportart Stand-up-Paddling nicht von den Ausnahmen für Kanufahrer zur Befahrung des Kanuwanderwegs durch die Naturschutzgebiete am Oberrhein profitieren kann. Die Durchfahrung der Naturschutzgebiete zwischen Iffezheim und Mannheim ist für Stand-up-Paddler untersagt. Bußgelder wurden angedroht. Damit ist der Kanuwanderweg für SUP nicht mehr durchgängig befahrbar.
Pressemitteilung des RP Karlsruhe
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Fragen und Antworten
Link zum Kanuwanderweg, wie er für Kanuten und andere „Boote ohne eigenen Antrieb“ gilt: