12.10.2023 | Umwelt & Gewässer

Sperrung am Markelfinger Winkel (Bodensee-Untersee)

Am 30. September ist die neue Naturschutzgebiets-Verordnung "Markelfinger Winkel und westlicher Gnadensee" in Kraft getreten.
Detailkarte Markelfinger Winkel

Für den Kanusport (inkl. SUP) bedeutet dies:

Befahrungsverbot vom 15.10. bis 15.3. für den gesamten Markelfinger Winkel.
In der übrigen Zeit Befahrungsverbot der deutlich ausgeweiteten Uferstreifen (Zone II.1 und Zone II.2 in der Karte). Diese sollen auch beschildert werden.
Es gilt ein Uferbetretungsverbot (Verbot, die Wege zu verlassen) und ein Verbot Boote/ SUP im Schutzgebiet zu lagern.
Veranstaltungen auf dem Wasser sind nur im bisherigen Umfang weiterhin erlaubt.
Die direkte Zufahrt auf dem kürzesten Weg bis zum Aussichtsturm Mettnau bleibt erlaubt.
Bei unmittelbar drohender Gefahr (Unwetter, in Notfällen)- und nur dann!- darf in die Schutzzonen eingefahren werden.

Wir bitten dringend um Beachtung!

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