WFA-Bronze
Die Bedingung der Kilometer-Anforderung für das „Bronze-Abzeichen“ (Ersterwerb und Wiederholung)
Die schon 2020 halbierten Anforderungen der Kilometer-Leistung für das laufende Jahr werden erneut bestätigt.
Die erforderlichen Kilometer sind:
Damen | mind. |
250 km |
Damen (mit Behinderung) | mind. |
200 km |
Damen Seniorinnen ab 70 Jahren | mind. |
200 km |
Damen Seniorinnen (mit Behinderung) ab 70 Jahren |
mind. |
163 km |
|
||
Herren | mind. |
300 km |
Herren (mit Behinderung) | mind. |
250 km |
Herren Senioren ab 70 Jahren | mind. |
250 km |
Herren Senioren (mit Behinderung) ab 70 Jahre |
mind. |
213 km |
Am 10.04.2021 hat der Freizeitsportausschuss entschieden, die Bedingung des Nachweises für die Teilnahme an einer „Gemeinschaftsfahrt“ für den Erwerb des Bronzeabzeichens und den Nachweis der Bedingungen des Bronzeabzeichens für die Wiederholung der GOLD-Sonderstufen auch in der laufenden Saison auszusetzen. Es bestand Einigkeit darüber, dass die Entwicklung der Corona-Pandemie für die nächsten Monate nicht kalkulierbar ist, und die Beurteilung der Situation sich im Vergleich zum Vorjahr damit nicht verändert hat. Somit gelten die Bedingungen der Saison 2019/2020 unverändert weiter auch für die Saison 2020/21.
Gemeinschaftsfahrten (GF)
Für die Beantragung der höherstufigen Abzeichen (Silber, Gold und Wiederholungen) muss auch weiterhin eine bestimmte Anzahl von Gemeinschaftsfahrten nachgewiesen werden. Den Interessenten sollte auch in Pandemiezeiten die Möglichkeit gegeben werden, diese Forderung zu erfüllen. Der DKV hat aus diesem Grund ein Interesse daran, dass Gemeinschaftsfahrten trotz der Pandemiebedingungen auch 2021 angeboten werden. Die Durchführung und Organisation muss selbstverständlich demnach dem jeweils gültigen Hygienekonzept und den behördlichen Auflagen entsprechen. Für alternative Organisationsformen ist der DKV in diesem Jahr offen, auch wenn diese nicht unbedingt dem ideellen Gedanken einer Gemeinschaftsfahrt entsprechen – wie z.B. Kennenlernen fremder Gewässerreviere oder Treffen und Austausch mit vielen Kanufreund*innen. Für die Umsetzung und Anerkennung im WFA-System muss allerdings die Verwaltung ergänzt werden.
Dazu sollte der Veranstalter dem DKV über kanu-freizeitsport@kanu.de sein neues Format erläutern bzw. Änderungen des Termines oder Zeitraumes mitteilen. Nach kurzer Prüfung und Bestätigung wird die bisher angemeldete Gemeinschaftsfahrt in der Termindatenbank (Vernetzung mit eFB und Archiv WFA) ergänzt und Hinweise eingebracht. Das bedeutet für den Ausrichter: Der bisherige Eintrag in der Termindatenbank bleibt bestehen und wird mit den Hinweisen zu der Änderung ergänzt (z.B. Terminverschiebung, Ausdehnung des Zeitraumes, Änderung der Strecke etc.). Mit dieser Maßnahme wird sichergestellt, dass die Änderungen auch zukünftig nachvollziehbar sind. Die Teilnahmebestätigungen sind wie bisher vom Veranstalter zu organisieren.
DKV-Sicherheitsschulung oder DKV-Ökoschulung für die Beantragung eines WFA-Abzeichens
Als Voraussetzung für die Beantragung der Silber- und Gold-Abzeichen werden Schulungen in Sicherheit und Ökologie verlangt. Der DKV macht hiermit auf die Online-Formate aufmerksam, die über die DKV-Kanu-Akademie angeboten werden. Das digitale Angebot ergänzt die Präsenzschulungen der Vereine und Verbände, die unter Umständen nicht durchgeführt werden können.
Über die Bedingungen zum Wanderfahrerabzeichen für Schüler und Jugendliche im Kanusportjahr 2021 hat die Deutsche Kanjugend gesondert beraten und ihre Entscheidung auf ihrer Homepage bekannt geben.
Die Bedingungen zum Globus-Abzeichen werden von dieser Neuregelung nicht berührt.
Duisburg, 10.04.2021
DKV-Freizeitsportausschuss
Beitrag vom 07.05.2020: DKV-WANDERSPORTORDNUNG: CORONA-EINSCHRÄNKUNGEN