Die Bundesländer haben neue Hilfspakete für Sportvereine im November wieder angesetzt oder die Antragsfrist verlängert. Ein kurze Recherche lohnt sich!
Beispiel NRW: Hier hat die Landesregierung früh reagiert und die Soforthilfe Sport schon im Frühjahr ins Lebens gerufen. Nun wird diese Hilfe weiter fortgesetzt. Sportvereine in NRW können bis zum 15. März 2021 Anträge stellen.
Weiterlesen: https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/soforthilfe-sport-antragsfrist-erneut-verlaengert
Beispiel Bayern: Aufgrund des am 28.10. beschlossenen Teil-Lockdowns wurde die sog. „Novemberhilfe“ entwickelt. Die Novemberhilfe des Bundes richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen erfasst sind.
Weiterlesen: https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Corona/FAQ_Coronavirus_Auswirkungen_BLSV.pdf
Der Deutsche Kanu-Verband empfiehlt, auf den Seiten der zuständigen Landesregierung oder Landes-Kanu-Verbände nach Unterstützungsmaßnahmen zu suchen. Eine Übersicht findet ihr hier: https://www.kanu.de/SERVICE/Service-fuer-Vereine/Corona-Update-75118.html